AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

I. Vermittlung einzelner Leistungen

Soweit wir Ihnen lediglich einzelne fremde Leistungen vermitteln, z. B. Eintrittskarten, gesonderte Hotelübernachtungen oder Mietwagen, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst. Bei reinen Vermittlungen ist der gesamte Preis sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist hier nicht nötig.

Die angebotenen Verkaufspreise können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen, da die Beschaffung nicht immer über direkte Bezugsquellen gewährleistet werden kann. Bei einigen Veranstaltungen ist es mittlerweile ohne Vorverkaufsgebühren und Zwischenhändler und damit ohne zusätzliche Kosten unmöglich, an die Tickets zu kommen. Manchmal müssen auch zusätzlich weniger attraktive Tickets von uns abgenommen werden, damit wir die attraktiven Tickets für Sie erhalten können. Bitte beachten Sie, dass Eintrittskarten nach Bestätigung weder umgetauscht noch storniert werden können.

Die Eintrittskarten für die Sportveranstaltungen werden Ihnen erst ausgehändigt, wenn sie uns der Veranstalter oder Vermittler zur Verfügung gestellt hat, frühestens jedoch nach vollständiger Bezahlung der Reise. Die Eintrittskarten werden in der Regel erst am Zielort ausgegeben. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die Mitnahme von Fanartikeln im weitesten Sinne oder Kameras in den Stadien besondere Bedingungen gelten und i. d. R. Alkoholverbot herrscht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

II. Bestimmungen bei Pauschalreisen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. An dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens sechzehn Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns gebunden.Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen bzw. dem/der von Ihnen eingeschalteten Reisebüro oder Agentur schriftlich bestätigt worden ist. Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren ausgeschriebenen Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Reisebüros und Agenturen sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

2. Leistungen

Die Leistungen unserer Reisen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen. Die Unterbringung erfolgt in Hotels in der gebuchten Kategorie, je nach Ausschreibung. Doppelzimmer enthalten ein Doppelbett oder zwei Einzelbetten. Für Mehrpersonenzimmer gilt dies entsprechend. Wenn wir Ihnen ein halbes Doppelzimmer anbieten, so ist dies vorbehaltlich der Buchung einer zweiten Person gleichen Geschlechts. Ansonsten bestätigen wir Ihnen zum Anmeldeschluss automatisch ein Einzelzimmer gegen den üblichen Aufpreis. Eintrittskarten für Veranstaltungen werden i. d. R. erst am Zielort ausgegeben.

3. Programmänderungen

Da unsere Reisen und Angebote überwiegend sehr langfristig geplant werden müssen, stellen Sie sich bitte darauf ein, dass kurzfristige Programmänderungen nicht immer vermieden werden können. Spielortwechsel und unvorhergesehene Ereignisse oder Flugplanänderungen können beispielsweise unsere Programme beeinflussen.

Wir informieren Sie nach bestem Wissen und Gewissen und setzen im Fall notwendiger Abweichungen alles daran, diese so gering wie möglich zu halten und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zu verändern. Soweit die Änderungen so gravierend sind, dass sie rechtliche Ansprüche Ihrerseits auslösen, bleiben diese unberührt.

4. Zahlung des Reisepreises

Bei Abschluss des Reisevertrages wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines (für die geleisteten Zahlungen im Falle einer Insolvenz) eine Anzahlung von i. d. R. 30 % des Reisepreises fällig. Sicherungsscheingeber für Wintersport Live ist die r+v Allgemeine Versicherungs AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden. Der restliche Reisepreis ist bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Bei Buchungen danach ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Unterlagen erfolgt ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung, jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung.

5. Preisänderungen

Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Vertragsbestandteile aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse für die betreffende Reise, Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen), Hafen- und Flughafengebühren sowie sonstige leistungsbezogene Abgaben wie z. B. Kurtaxen. Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in Abs. 1 genannten Preisbestandteile seit Vertragsschluss und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln. Wir sind weiterhin verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen können Sie die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anbieten können. Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen jeweils unverzüglich erfolgen.

6. Mindestteilnehmerzahl - Rücktrittspauschale -Ersetzungsbefugnis

Wir sind bis zwei Monate vor Reisebeginn berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl (im Regelfall zehn Personen) nicht erreicht ist. In dem Fall erhalten Sie den bis dahin eingezahlten Preis vollständig zurück. Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende Rücktrittspauschalen geltend machen: bis 90 Tage vor Reisebeginn 40 %, bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 %, bis 30 Tage vor Reisebeginn 80 %, danach 90 % des Reisepreises.

Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten. Bis zum Reisebeginn können Sie als Reisender verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Kündigung des Reisevertrages

Wir können jederzeit den Reisevertrag kündigen, wenn Sie den Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann, so dass Ihre weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Unsere Reiseleiter und örtlichen Vertreter sind zum Kündigungsausspruch bevollmächtigt.

Wird die Reise durch höhere Gewalt, z. B. Krieg, Terror, Naturkatastrophen, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen.

8. Versicherungen

Versicherungen sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Generell empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

9. Ergänzende Hinweise bei Sportreisen Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die Mitnahme von Fanartikeln im weitesten Sinne oder Kameras in den Stadien besondere Bedingungen gelten und i. d. R. Alkoholverbot herrscht.

10. Haftungsbeschränkungen

Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit:

a.) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b.) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen sind.

Die Haftung für Sachschäden aus unerlaubter Handlung wird auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt. Der zur Verfügung stehende Haftungsrahmen beträgt jedoch mindestens € 4.100.

11. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht und dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben und diese Frist ohne Abhilfe verstrichen ist. Wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist, bedarf es dieser Fristsetzung nicht. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Reiseleitung oder, soweit möglich und zumutbar, an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für uns anzuerkennen.

12. Ausschlussfrist - Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren. Die oben bezeichneten Ansprüche verjähren nach einem Jahr.

13. Visa, Pass und Gesundheitshinweise

Bei Informationen zu Pass- und Visaerfordernissen und den notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehen wir davon aus, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlenen Infektions- und Impfschutz sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, auch hinsichtlich des bei längeren Flügen bestehenden Thromboserisikos, und holen Sie ggf. ärztlichen Rat ein. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte und Informationsdienste, Tropenmediziner und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

14. Datenschutz

Ihre Daten werden bei uns gespeichert und sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor missbräuchlicher Verwendung geschützt.

15. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651 a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.